Der VDWÖ veranstaltet im Frühjahr 2023 folgende Prüfungen:
Anlagenprüfung
Anlagen A u. B am 31.03. & 01.04. 2023 in Wolfsbach / Niederösterreich
Anlagen A u. B am 15. April 2023 in Lichtenwörth / Niederösterreich
Prüfungsausschreibung
Wolfsbach
Wolfsbach / Niederösterreich
Anlagen A und B
Nennschluss für beide Prüfungen 12. März 2023
Nennungen per Post oder per e-mail an
Christian Hahn
A-2265 Drösing
Mühlgasse 4
oder
Rainer Rosenthaler
A-3910 Zwettl
Waldrandsiedlung 171
Die Anzahl der zu dieser Prüfung zugelassenen Hunde wird mit 30 (dreißig) begrenzt, es entscheidet grundsätzlich die Reihenfolge der Anmeldung.
Bei einer größeren Anzahl von Nennungen findet eine zweite Prüfung am 15. April 2023 in Lichtenwörth / NÖ statt.
Jede/r Hundeführer/in erhält eine Verständigung über die Annahme zur Prüfung, jene Hunde, die über die Höchstzahl 30 hinaus gemeldet werden, werden zur zweiten Prüfung in Lichtenwörth umgeleitet, eine gesonderte Nennung ist nicht erforderlich.
Suchenlokal u. Quartierbestellung:
Gasthaus Susanne Zatl
A-3354 Wolfsbach
Tel. +43 7477 8276 oder +43 664 9353044
Mögliche Ausweichquartiere in Wolfsbach sind:
Pfaffeneder Adolf: Tel.: +43 7477 8411
Derndl Josef: Tel.: +43 7477 8302
Sollten selbst diese Quartiere ausgebucht sein, hilft Ihnen gerne Frau Susanne Zatl vom Gasthof Zatl weiter.
Lichtenwörth
Lichtenwörth / Niederösterreich
Anlagen A und B
allgemeine Bestimmungen
Für alle Prüfungen gilt:
Zugelassen zur Prüfung werden nur Hunde mit einer ÖHZB-NR.
Die Nennung ist nur mit eingezahlter Prüfungsgebühr gültig!
Für Hunde aus österreichischer Zucht ist die Prüfungsgebühr (Nenngeld) für die erste Anlagenprüfung im Welpenpreis bereits inbegriffen!
Nenngeld: für Anlagen A u. B 40,00 €
Bankverbindung
IBAN: AT11 3290 4000 0000 3319
Geprüft wird nach der derzeit gültigen PO.
Für die Anlagenprüfungen gilt eine Obergrenze von drei Prüfungsteilnahmen.
Im Zuge der Anlagen B-Prüfung wird auch eine Wasserprüfung mit Schuss abgelegt werden. Die Benotung wird mit „Ja“ bzw. „Nein“ festgelegt. Diese Noten sind für die B-Prüfung nicht prüfungsrelevant! - Weitere Details in den Hinweisen zur PO
Kranke Hunde bzw. hitzige Hündinnen dürfen am Prüfungsgelände nicht anwesend sein. Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Schleppwild, Flinte und Patronen sind von den Hunderführer/innen mitzubringen. Für die Wasserarbeit dürfen nur bleifreie Schrotpatronen verwendet werden.
Jede/r Hundeführer/in muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein und hat diese vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Bitte geben Sie auf allen Nennungen Ihre Telefonnummer bekannt, Missverständnisse können so leichter, und vor allem schneller behoben werden.
Achtung:
Die Nennformulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Die erforderlichen Daten (Zuchtbuchnummern) des zu meldenden Hundes sind dem Abstammungsnachweis zu entnehmen. Die Leistungszeichen der Eltern, bzw. bei der B-Prüfung auch des zu prüfenden Hundes sind unbedingt in das Nennformular einzutragen.
Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, müssen im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein und die ÖHZB-Nr. muss bei der Nennung angegeben werden.
Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgeschickt und können nicht berücksichtigt werden!
Bei Nichterscheinen zur Prüfung gilt das Nenngeld als Reugeld.
Zugelassen sind nur Hunde mit gültigen ÖKV-Papieren, oder solche einer befreundeten Dachorganisation.
Zuseher und Gäste sind herzlich willkommen, haben jedoch den Anordnungen der Richter Folge zu leisten.
Die Richter u. –anwärter für Deutsche Wachtelhunde (ausgenommen "Sternchenrichter") sind zum Richten sehr herzlich eingeladen, und mögen sich bitte rechtzeitig bis spätestens Nennschluss bei den Prüfungleitern melden!
Interessierte Hundeführer welche auch das Jagdhornblasen beherrschen, sind herzlich eingeladen, zur Umrahmung der Preisverteilung die bestehende Bläsergruppe zu verstärken und mitzuspielen, bitte daher das Jagdhorn mitbringen.