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Welpenabgabe

Der VDWÖ ist sehr darauf bedacht seine Bemühungen in der Zucht aber auch die Anlagenerhaltung seiner Rasse messen zu können. Hierfür ist es notwendig, dass die Welpen mindest einmal auf einer Anlagenprüfung gezeigt werden.

 

Welpenkäufer die noch nicht Mitglied im VDWÖ sind, erwerben mit dem Welpen gleichzeitig
auch die Mitgliedschaft im Verein.

 

Gemäss einem Vorstandsbeschluss vom 23.11.2022 wurde der Welpenrichtpreis auf € 850,--  festgelegt. Zusätzliche Kosten, wie z.B. für den vorgeschriebenen Microchip und Heimtierausweis kann der Züchter separat verrechnen. Gleichzeitig ist der jeweilige Züchter  beauftragt, nachstehende Beträge bei Abgabe des Welpen zusätzlich einzuheben und an den Schatzmeister abzuführen.

  • Nenngeld für die erste Anlagenprüfung  € 50,00

bei Neumitgliedern zusätzlich:

  • Einschreibegebühr (einmalig) verbunden mit einem Vereinsabzeichen € 9,00

  • Satzungen, Prüfungsordnung und Zuchtordnung € 8,00

  • erster jährlicher Mitgliedsbeitrag € 40,00

 

Der Züchter hat sich vor Welpenabgabe bezüglich der einzuhebenden Beträge mit dem Kassier abzustimmen.

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Wir wollen damit erreichen, dass die jungen Hunde zumindest auf einer Anlagenprüfung laufen und die neuen Mitglieder über unseren Nachrichtendienst jenes Wissen vermittelt bekommen, das sie als Nichtmitglieder nicht erhalten. Darüberhinaus ist erwünscht, dass die Züchter weiterhin Kontakt halten und darauf hinwirken, dass die Hunde jagdlich ausgebildet und auf weiteren Prüfungen geführt werden. Hilfestellung dazu wird vom Verein angeboten, z.B. in Form von Übungstagen oder Abrichtekursen, die Termine werden den Mitgliedern kundgemacht.

 

Die genannten Beträge entsprechen dem Stand von 2022. Spätere Änderungen sind vorbehalten.
Es gelten in jedem Fall die aktuell gültigen Beträge.